Seither verlangt die Sektion von allen in der Ausbildung Tätigen die Unterzeichnung des DAV Verhaltenskodex für alle ehrenamtlich Tätigen und hauptberuflich Beschäftigten in DAV und JDAV.
Als Träger der freien Jugendhilfe ist die Sektion Mainz zudem am 23.02.2015 der rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung zu § 72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Kinder – und Jugendhilfe beigetreten. Seither legen alle in der Jugendarbeit der JDAV Mainz ehrenamtlich Tätigen ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vor.
Die Sektion sucht aktuell nach engagierten Menschen, die sich als Beauftragte des Themas annehmen. Die Beauftragten sollen vertrauensvolle Ansprechpartner*innen, Beschwerde- und Interventionsstelle des Vereins sein und in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand und dem Jugendreferat die Wissensvermittlung in der Sektion weiterbringen, Netzwerke aufbauen, um gut mit Krisenfällen umgehen zu können.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der JDAV:
https://www.jdav.de/Wissen/PSG/